{"id":1662,"date":"2020-05-28T11:03:10","date_gmt":"2020-05-28T09:03:10","guid":{"rendered":"https:\/\/butzbach-marking.de\/?page_id=1662"},"modified":"2020-11-02T13:50:14","modified_gmt":"2020-11-02T12:50:14","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/butzbach-marking.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1662\" class=\"elementor elementor-1662\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"has_eae_slider elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-395da22 elementor-section-content-middle elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-eae-slider=\"31293\" data-id=\"395da22\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"has_eae_slider elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-38abb5f\" data-eae-slider=\"68106\" data-id=\"38abb5f\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5b2bd9e elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"5b2bd9e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1ea2be4 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1ea2be4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p class=\"bodytext\"><b>A. Allgemeine Bestimmungen<\/b><\/p><p class=\"bodytext\"><b><br \/>I. Abschluss<\/b><\/p><p class=\"bodytext\">1. Die Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund unserer Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.<\/p><p>2. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Auftragsgebers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p><p>3. Dem Auftraggeber ausgeh\u00e4ndigte Zeichnungen, Angebote und sonstige Unterlagen d\u00fcrfen von diesem weder zum Nachbau benutzt, noch Dritten zug\u00e4nglich, gemacht werden. Sie sind lediglich f\u00fcr den vorliegenden Auftrag und f\u00fcr den Betrieb der gelieferten Werkzeuge und Maschinen bestimmt.<br \/>An den Unterlagen steht uns das Urheberrecht zu. Konstruktions\u00e4nderungen entgegen den Zeichnungen behalten wir uns vor.<\/p><p>4. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber uns von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen frei.<\/p><p><b>II. Preise<\/b><\/p><p>1. Die Preise in Angeboten verstehen sich netto (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer), ab Werk Solingen, ausschlie\u00dflich Verpackung, ohne Transportkosten und Transportversicherung.<\/p><p>2. Die Preisstellung erfolgt in EURO.<\/p><p><b>III. Zahlungsbedingungen<\/b><\/p><p>1. Unsere Lieferungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum \u201eNetto\u201c durch \u00dcberweisung zu bezahlen unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zur\u00fcckbehaltung. Bei Begleichung der Gesamtforderung innerhalb einer k\u00fcrzeren Zeit sind andere Zahlungskonditionen m\u00f6glich. Skontogew\u00e4hrung setzt voraus, dass alle sonstigen f\u00e4lligen Rechnungen ausgeglichen sind. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ist die Forderung mit den markt\u00fcblichen Zinss\u00e4tzen zu verzinsen.<\/p><p><b>IV. Eigentumsvorbehalt<\/b><\/p><p>1. Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer s\u00e4mtlichen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis f\u00fcr besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen f\u00fcr uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach \u00a7950BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.<\/p><p>2. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Waren durch den K\u00e4ufer\/Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zu Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.<\/p><p>3. Die Forderungen unserer Kunden aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen aus dem Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnis an uns abgetreten, und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterver\u00e4u\u00dfert wird. Die Forderungsabtretung gilt nur in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware.<\/p><p>4. Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware auf Grund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder \u00e4hnlichen Vertrages nur mit der Ma\u00dfgabe berechtigt und erm\u00e4chtigt, dass die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung auf Grund der genannten Vertr\u00e4ge gem\u00e4\u00df Absatz 3 auf uns \u00fcbergeht, die Ware darf also nicht verpf\u00e4ndet oder zur Sicherung an Dritte \u00fcbereignet werden.<\/p><p>5. Der K\u00e4ufer kann die \u00dcbertragung des Eigentums verlangen, soweit der Wert unserer Forderungen durch den Eigentumsvorbehalt um mehr als 20 % \u00fcbersichert ist.<\/p><p>6. Von einer Pf\u00e4ndung oder einer anderen Beeintr\u00e4chtigung durch Dritte muss uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich benachrichtigen.<\/p><p>7. Bei Zurverf\u00fcgungstellung von Vorf\u00fchrmaschinen und Demonstrationsgegenst\u00e4nden \u00fcbernimmt der Kunde die Obhutspflicht. Das gleiche gilt auch f\u00fcr Werkzeuge und Maschinen bzw. Ersatzteile, die noch nicht in das Eigentum des K\u00e4ufers \u00fcbergegangen sind.<\/p><p><b>V. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<br \/><\/b><br \/>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Pflichten des K\u00e4ufers\/Auftragsgebers ist Solingen.<\/p><p>2. F\u00fcr alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten zwischen Vollkaufleuten ist zust\u00e4ndig das Amtsgericht Solingen bzw. das Landgericht in D\u00fcsseldorf.<\/p><p><b><br \/><br \/><br \/>B. Ausf\u00fchrung der Lieferung<br \/><\/b><br \/><b><\/b><\/p><p><b>I. Lieferzeiten und -fristen<\/b><\/p><p>1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der endg\u00fcltigen Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der v\u00f6lligen Klarstellung aller technischen und kaufm\u00e4nnischen Einzelheiten.<\/p><p>2. Die von uns genannten Lieferzeiten und -fristen sind nur als ann\u00e4hernd zu betrachten, ihre \u00dcberschreitung hat daher keinen Verzug zur Folge und schlie\u00dft Schadens-ersatzanspr\u00fcche und R\u00fccktritt vom Vertrag aus.<\/p><p>3. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der K\u00e4ufer mit einer Verbindlichkeit im R\u00fcckstand ist. F\u00fcr den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers bestehen, behalten wir uns vor, die weitere Erf\u00fcllung von Sicherheiten abh\u00e4ngig zu machen. Die nachtr\u00e4gliche Ablehnung eines erteilten, bereits von uns best\u00e4tigten Auftrages behalten wir uns vor, falls Sicherheiten nicht oder nur in nicht gen\u00fcgendem Umfang gestellt werden k\u00f6nnen oder ein sonstiger, f\u00fcr uns stichhaltiger Grund zur Ablehnung vorliegt.<br \/>Verf\u00fcgungen von hoher Hand sowie sonstige F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt befreien uns f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie berechtigen uns au\u00dferdem, von dem Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten.<\/p><p>4. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Nichterf\u00fcllung, Ablehnung eines Auftrages oder versp\u00e4teter Erf\u00fcllung sind, soweit nicht anders vereinbart wird, ausgeschlossen.<\/p><p><b>II. Versand- und Gefahren\u00fcbergang<br \/><\/b><br \/>1. Mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Dies gilt auch f\u00fcr Teilsendungen zu denen wir stets berechtigt sind.<\/p><p>2. Die Verpackungs- und Frachtkosten einschlie\u00dflich aller Nebengeb\u00fchren gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p><p>3. Lieferung frei Haus erfolgt nur in Ausnahmef\u00e4llen nach vorheriger Vereinbarung. Mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers geht auch hier die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Die Entladung der Ware ist Sache des Bestellers und geht zu seinen Lasten.<\/p><p>4. Versandfertig gemeldete Waren m\u00fcssen sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.<\/p><p>5. Verpackungen und Verpackungsstoffe werden nicht zur\u00fcckgenommen. Bei unbeanstandeter \u00dcbernahme durch den Frachtf\u00fchrer gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen.<\/p><p><b>III. Abnahme<\/b><\/p><p>1. Die Waren sind sofort beim Eintreffen am Bestimmungsort zu pr\u00fcfen. Sie gelten als abgenommen, wenn nicht sp\u00e4testens 7 Tage nach dem Empfang die Ware als nicht vertragsgem\u00e4\u00df ger\u00fcgt wird.<\/p><p>2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten hinsichtlich der Vertragsgem\u00e4\u00dfheit die einschl\u00e4gigen DIN-Vorschriften.<\/p><p><b>IV. Beanstandungen und M\u00e4ngelr\u00fcgen<\/b><\/p><p>1. Beanstandungen wegen unvollst\u00e4ndiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder R\u00fcgen wegen erkennbarer M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 7 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen.<\/p><p>2. Andere M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung, schriftlich mitzuteilen.<\/p><p>3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder M\u00e4ngelr\u00fcgen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen sind wir nur zur Nachlieferung bzw. Gew\u00e4hrleistung nach Abschnitt IV verpflichtet.<\/p><p>4. Der Anspruch aus M\u00e4ngelr\u00fcgen verj\u00e4hrt sp\u00e4testens 1 Monat nach der schriftlichen Zur\u00fcckweisung durch uns.<\/p><p><b>V. R\u00fccksendungen<\/b><\/p><p>1. R\u00fccksendungen bed\u00fcrfen unserer vorherigen Zustimmung und haben frei unserem Werk zu erfolgen.<\/p><p>2. Porto- oder Frachtauslagen werden dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellt.<\/p><p><b>VI. Gew\u00e4hrleistung<\/b><\/p><p>1. Wir leisten Gew\u00e4hr f\u00fcr zugesicherte Eigenschaften und f\u00fcr Fehlerfreiheit der gelieferten Erzeugnisse. F\u00fcr Fremderzeugnisse beschr\u00e4nkt sich unsere Gew\u00e4hr auf die Abtretung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.<\/p><p>2. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 12 Monate. Sie beginnt mit Versand der Ware ab Werk.<\/p><p>3. Die Gew\u00e4hrleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile, die grunds\u00e4tzlich porto- und frachtfrei an uns einzusenden sind.<br \/>Ersetzt werden stets nur die Teile, die, \u00a0den M\u00e4ngel aufweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum \u00fcber. Zur M\u00e4ngelbeseitigung ist uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Unterbleibt dies, so sind wir von der M\u00e4ngelhaftung befreit.<\/p><p>4. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben.<\/p><p>5. Die Gew\u00e4hrleistungshaftung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft ver\u00e4ndert wird und wenn Einbau- und Betriebsanleitungen nicht befolgt werden.<\/p><p>6. Nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df und Besch\u00e4digung durch ungeeignete und unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung sind von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen. Es wird auch keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den K\u00e4ufer oder Dritte, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeigneten Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse; sofern sie nicht auf einem Verschulden des Lieferers beruhen, zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Insbesondere haften wir nicht f\u00fcr Ver\u00e4nderungen des Zustandes oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgem\u00e4\u00dfe Montage, Einlagerung oder sonstige Einwirkungen. Die Gew\u00e4hr erstreckt sich nicht auf M\u00e4ngel, die auf ungeeigneten Konstruktionen oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.<\/p><p>7. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche werden nur ber\u00fccksichtigt, wenn sie unverz\u00fcglich schriftlich erhoben werden. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gew\u00e4hrleistungsfrist nicht verl\u00e4ngert oder erneuert.<\/p><p>8. F\u00fcr Schwierigkeiten, die sich aus Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes beim Weiterverkauf oder beider Verwendung unserer Erzeugnisse oder der von uns verkauften Waren im Ausland ergeben, lehnen wir die Verantwortung ab.<\/p><p><b>VII. Haftung<\/b><\/p><p>Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzanspr\u00fcche des Kunden, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, in dem gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang ausgeschlossen.<\/p><p class=\"bodytext\">BUTZBACH MARKING GmbH<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen A. Allgemeine Bestimmungen I. Abschluss 1. Die Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund unserer Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. 2. 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